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okdoc.ch - News |
12.12.2012 |
Krankenversicherung: Anrecht auf Hilfszahlungen in der Schweiz
Zahlreiche Versicherungsnehmer haben Anrecht auf staatliche Hilfszahlungen, damit sie ihre Krankenkassenprämien zahlen können. Folgen Sie uns, um mehr darüber zu erfahren.
Versicherungsnehmer, die gewissen Bevölkerungskategorien angehören, können vom Staat eine Reduzierung Ihrer Versicherungsprämien erhalten, und zwar in Form von Hilfszahlungen. Berechtigt können zum Beispiel Personen mit niedrigem Einkommen sein, oder, in gewissen Fällen, Personen, die bereits eine Sozialversicherung wie zum Beispiel die IV erhalten.
Der Verteilungsprozess der Hilfszahlungen ist nicht überall in der Schweiz der gleiche, denn es handelt sich nämlich um eine kantonale Prozedur. Jeder Kanton kann bestimmen, wer von den Hilfsgeldern profitieren kann, wie hoch sie sind und wie man vorgehen muss, um sie zu beantragen.
In vielen Fällen werden die Hilfsberechtigen automatisch auf der Grundlage ihres Einkommens identifiziert, das die Behörden aufgrund der letzten Steuererklärung ermitteln. In diesem Fall kontaktiert der Kanton den Versicherungsnehmer und informiert ihn über seinen Anspruch auf Hilfsgelder. Manchmal muss der Versicherungsnehmer einige Dokumente ausfüllen und zurücksenden, um seinen Anspruch geltend zu machen.
Doch das ist nicht immer der Fall: manchmal muss die berechtigte Person sich bei den Behörden melden, um ihren Anspruch auf Hilfsgelder anzumelden. Ausserdem gibt es sogar bei den Kantonen, welche die Hilfsgelder automatisch zuteilen, Ausnahmen. Es kann auch vorkommen, dass sich Ihre finanzielle Situation seit Ihrer letzten Steuererklärung verschlechtert hat. Wir raten Ihnen deshalb, ganz gleich in welchem Kanton Sie leben, die zuständigen kantonalen Behörden zu kontaktieren, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen eine finanzielle Hilfe zusteht.
Auf bonus.ch finden Sie eine Liste der zuständigen kantonalen Institutionen, die eine Reduzierung der Krankenkassenprämien gewähren können
Quelle: okdoc.ch, Patrick Ducret
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