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okdoc.ch - News
29.11.2012

Krankenversicherung: kennen Sie das Rückerstattungssystem Ihrer Kasse?


Sie haben sich für eine neue Krankenkasse entschieden: kennen Sie ihr Erstattungssystem der Leistungen? Um was geht es beim "Tiers garant", den manche Kassen in der Schweiz praktizieren? Folgen Sie uns, um mehr darüber zu erfahren!


Wussten Sie es? Gemäss dem Gesetz - ausser bei einem spezifischen Übereinkommen zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern - muss der Versicherte die ihm von den Leistungserbringern erbrachten Leistungen bezahlen. Er hat dann einen „Anspruch auf Rückerstattung“, das heisst, dass ihm die Beträge, die er bezahlt hat, von seiner Krankenkasse erstattet werden. Dieses „Tiers garant“ genannte System ist das System, das im Schweizer Krankenkassensystem eigentlich automatisch vorgesehen ist.

Doch die meisten Krankenkassen unseres Landes wenden nicht dieses System an, sondern den „Tiers payant“. In diesem Fall übernimmt es also der Versicherer, dem Leistungserbringer das Entgelt für die geschuldete Behandlung zu überweisen. Anschliessend stellt er dem Versicherungsnehmer die Summe in Rechnung, die der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche bezahlen muss (insbesondere Franchise und Selbstbehalt). Dieses System sieht ebenfalls vor, dass der Leistungserbringer immer dem Versicherungsnehmer eine Kopie der Rechnung übermitteln muss, die er dem Versicherer geschickt hat.

Welche Auswirkungen haben diese beiden Systeme auf den Versicherungsnehmer? Zwar tritt bei einem Spitalaufenthalt kein Problem auf, denn diese Art Leistung wird direkt von der Versicherung beglichen, doch bei ambulanten medizinischen Leistungen oder bei Medikamenten unterliegen die beiden Systeme nicht den gleichen Regeln.

Sehen wir uns das Beispiel der Medikamente etwas näher an: wenn die Franchise und der Selbstbehalt erreicht sind, werden bei dem Versicherungsnehmer, der bei einer Kasse mit dem „Tiers payant“- System versichert ist, die Kosten für seine Medikamente direkt von seiner Krankenkasse übernommen. Kein Grund zur Besorgnis also, wenn die Medikamente teuer oder die Behandlung langwierig ist. Doch für einen Versicherungsnehmer, der bei einer Kasse versichert ist, die den „Tiers garant“ anwendet, könnte das problematisch sein, denn er müsste zuerst die Kosten auslegen, bevor er sich von seiner Krankenkasse erstatten lassen kann.
Die Krankenkassen kommunizieren nicht unbedingt, welches System sie praktizieren. Im Allgemeinen steht diese Information im Versicherungsvertrag. Prüfen Sie genau, welches Rückerstattungssystem von Ihrer Kasse angewendet wird und sehen Sie gegebenenfalls eine Marge vor, um für gewisse Kosten gewappnet zu sein. Zögern Sie auch nicht, etwas Druck auf Ihre Kasse auszuüben, damit die Rückerstattung so schnell wie möglich durchgeführt wird.

Unter gewissen, sehr spezifischen Bedingungen (z.B. sehr lange und kostspielige Behandlungen für chronische Krankheiten) und nur mit der Genehmigung der Krankenkasse und des Leistungserbringers nach Prüfung des Dossiers, sieht das Gesetz auch für das System des Tiers garant die Möglichkeit vor, dem Leistungserbringer den Anspruch auf Rückerstattung abzutreten. Der Leistungserbringer kann sich also direkt vom Versicherer bezahlen lassen, ohne seine Leistungen dem Versicherungsnehmer in Rechnung zu stellen. Doch handelt es sich hier um eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung, die nur bei einer beschränkten Anzahl von Fällen angewendet werden kann. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer über die möglichen Optionen!

Quelle: okdoc.ch, Patrick Ducret


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